Allgemeine Geschäftsbedingungen


Datenschutz

 

Der Schutz Ihrer Daten besitzt einen hohen Stellenwert bei der Urlaubsmanufaktur Spanien GbR. Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Nutzung unseres Angebots  anfallen oder Sie uns übermitteln, behandeln wir mit großer Sorgfalt und nur gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

Falls Sie weitere Fragen oder Anmerkungen zum Datenschutz oder zu dieser Erklärung haben, können Sie sich jederzeit per E-Mail an info@Urlaubsmanufaktur-Spanien.de oder per Post an uns wenden:

Urlaubsmanufaktur Spanien
Eimsbütteler Str. 58
22769 Hamburg

Geltungsbereich und verantwortliche Stelle
Diese Datenschutzerklärung gilt für die Nutzung aller unserer unter der Domain www.Urlaubsmanufaktur-Spanien.de erreichbaren Internetseiten. Sie betrifft die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung (nachfolgend: "Verwendung") Ihrer personenbezogenen Daten (nachfolgend: "Daten"). Personenbezogene Daten sind beispielsweise Ihr Name und Ihre Anschrift, gegebenenfalls Ihre Email- und IP-Adresse, Ihnen zuordenbare anfallende Nutzungsdaten etc.
Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze ist die Urlaubsmanufaktur Spanien GbR, Eimsbütteler Str. 58, 22769 Hamburg (nachfolgend "Urlaubsmanufaktur").

Allgemeine Hinweise
Für den reinen Besuch und die Recherche auf unseren Internetseiten ist es nicht erforderlich, Angaben zu personenbezogenen Daten zu machen. Wir erheben in diesem Fall keine personenbezogene Daten von Ihnen.
Bei jedem Zugriff eines Nutzers auf Internetseiten und bei jedem Abruf einer Datei fallen aus technischen Gründen zwangsläufig bestimmte Daten über diesen Zugriff an, z.B. über die Anzahl und Dauer der Besuche einzelner Seiten, an und werden auf unserem Server gespeichert. Diese Daten sind nicht personenbezogen. Sie werden ausschließlich statistisch ausgewertet und für die Weiterentwicklung unserer Internetseiten verwendet. Unter Umständen kann die IP-Adresse Ihres Rechners personenbezogen sein, die wir entweder nicht oder nur pseudonymisiert und jeweils im gesetzlich zulässigen Rahmen verwenden.
Falls Sie einen Informationswunsch oder eine Reiseanmeldung an uns richten, benötigen wir dagegen verschiedene personenbezogene Daten von Ihnen. Diese Daten werden gespeichert und verarbeitet, zum Zwecke Ihrer individuellen Betreuung und der Zusendung der von Ihnen gewünschten Informationen und Werbeaktionen. Die Kommunikation kann sowohl in Papierform an Ihre angegebene Postadresse erfolgen oder auch digital in Form von E-Mails oder per Telefon/Fax. Entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen sichert die Urlaubsmanufaktur zu, dass Ihre Angaben vertraulich behandelt werden.

Newsletter
Wenn Sie sich für den Newsletter der Urlaubsmanufaktur angemeldet haben, verwendet die Urlaubsmanufaktur Ihre bei der Registrierung angegebenen Daten zum Zweck der Zusendung des Newsletters. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Ausgenommen sind Partnerunternehmen, die für die technische Abwicklung des Newsletterversands verantwortlich sind. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum. Die Urlaubsmanufaktur  sichert zu, das ihre Datenschutzbestimmungen im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Telemediengesetz (TMG) stehen.

Widerruf
Natürlich haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihr Newsletter-Abonnement zu kündigen. Nutzen Sie bitte zur Abmeldung des Newsletters nur den entsprechenden Link am Ende jedes Newsletters. Für den generellen Widerruf zur Datennutzung schreiben Sie an info@Urlaubsmanufaktur-Spanien.de oder per Post an Urlaubsmanufaktur Spanien, Eimsbütteler Str. 58, 22769 Hamburg.

Einsatz von Cookies
Während Ihres Aufenthaltes auf unserer Internetseite werden auf Ihrem Computer sogenannte Cookies gespeichert. Diese speichern die von Ihnen abgefragten Daten auf Ihrem Computer. Dadurch wird die Benutzung unserer Internetseite für Sie insofern erleichtert, als das bei erneutem Aufrufen der Internetseite die gespeicherten Daten wieder angezeigt werden. Diese Benutzerdaten werden dabei jedoch zu keiner Zeit auf den Servern der Urlaubsmanufaktur gespeichert.
Sie können somit jederzeit alle Cookies von Ihrem Computer löschen oder in Ihrem Browser auch so einstellen, dass Cookies nicht oder nur noch mit Ihrer Zustimmung akzeptiert werden. Sie können unsere Internetseite auch ohne Cookies nutzen.
Um herauszufinden, wie Kunden auf unsere Internetseite gelangen, werden von bestimmten Partner-Seiten Cookies temporär auf Ihrem Computer gespeichert. Es werden in diesen Cookies jedoch keine personenbezogenen Daten erfasst, die Rückschlüsse auf Ihre Identität erlauben würden.

Social Plugins ("Plugins") des sozialen Netzwerkes facebook.com
Unser Internetauftritt verwendet Social Plugins ("Plugins") des sozialen Netzwerkes facebook.com, welches von der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA betrieben wird ("Facebook"). Die Plugins sind an einem der Facebook Logos erkennbar (weißes "f" auf blauer Kachel oder ein "Daumen hoch"-Zeichen) oder sind mit dem Zusatz "Facebook Social Plugin" gekennzeichnet.
Wenn Sie eine Webseite unseres Internetauftritts aufrufen, die ein solches Plugin enthält, baut Ihr Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook auf. Der Inhalt des Plugins wird von Facebook an Ihren Browser übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden. Wir haben daher keinen Einfluss auf den Umfang der Daten, die Facebook mit Hilfe dieses Plugins erhebt und informieren Sie daher entsprechend unserem Kenntnisstand:
Durch die Einbindung der Plugins erhält Facebook die Information, dass Sie die entsprechende Seite unseres Internetauftritts aufgerufen haben. Sind Sie bei Facebook eingeloggt, kann Facebook den Besuch Ihrem Facebook-Konto zuordnen. Wenn Sie mit den Plugins interagieren, zum Beispiel den Like-Button betätigen oder einen Kommentar abgeben, wird die entsprechende Information von Ihrem Browser direkt an Facebook übermittelt und dort gespeichert. Auch wenn Sie kein Mitglied von Facebook sind, gelangt Facebook Ihre IP-Adresse zur Kenntnis.
Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatssphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Facebook: http://www.facebook.com/policy.php.
Für einige Browser sind Add-ons verfügbar, welche die Facebook-Plugins blockieren, zum Beispiel der "Facebook Blocker".

Verwendung von Google+ Social Plugins
Unser Internetauftritt verwendet Social Plugins ("Plugins") des sozialen online Netzwerkes plus.google.com ("Google+"), welches von der Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, California 94043, USA betrieben wird.
Wenn Sie eine Webseite unseres Internetauftritts aufrufen, die ein solches Plugin enthält, baut Ihr Browser eine direkte Verbindung mit den Servern von Google auf. Der Inhalt des Plugins wird von Google direkt an Ihren Browser übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden.
Durch die Einbindung der Plugins erhält Google+ die Information, dass Sie die entsprechende Seite unseres Internetauftritts aufgerufen haben. Sind Sie bei Google+ eingeloggt kann Google+ den Besuch Ihrem Google+ Konto zuordnen. Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Google+ sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatssphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Google+.

Google Analytics
Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Im Falle der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf dieser Webseite, wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem Sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: http://tools.google.com/dlpage/gaoptout

Nähere Informationen zu Nutzungsbedingungen und Datenschutz finden Sie unter den Google Analytics Bedingungen bzw. unter der Google Analytics Übersicht. Wir weisen Sie darauf hin, dass auf dieser Webseite Google Analytics um den Code "gat._anonymizeIp();" erweitert wurde, um eine anonymisierte Erfassung von IP-Adressen (sog. IP-Masking) zu gewährleisten.

 

 

Allgemeine Reisebedingungen

 

1. Abschluss des Reisevertrages

 

1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) einer ausgeschriebenen Reise bietet der Reisende der Urlaubsmanufaktur Spanien Lübcke Lüdemann GbR (nachfolgend kurz „Urlaubsmanufaktur“ oder „Reiseveranstalter“) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Mit der Anmeldung erkennt der Reisende diese Allgemeinen Reisebedingungen an, die die gesetzlichen Regelungen (insbesondere §§ 651a-m BGB; §§ 4-11 BGB-InfoV) ergänzen und das Vertragsverhältnis zwischen der Urlaubsmanufaktur als Reiseveranstalter und dem Reisenden näher ausgestalten.

 

1.2. Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.


1.3. Der Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.


1.4. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) des Reiseveranstalters zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Reisenden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, wird hierauf in der Reisebestätigung ausdrücklich hingewiesen. An dieses neue Angebot ist die Urlaubsmanufaktur 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb von 10 Tagen die Annahme erklärt.


1.5. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (Internet) gilt für den Vertragsabschluss:
Mit Betätigung der Schaltfläche "Buchungsanfrage absenden" bietet der Reisende dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons "Buchungsanfrage absenden" begründet keinen Anspruch des Reisenden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters beim Reisenden zu Stande, die keiner besonderen Form bedarf und telefonisch, per E-Mail, Fax, schriftlich oder als entsprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm erfolgen kann.


2. Sonderfall Vermittlung

 

2.1. Vermittelt die Urlaubsmanufaktur ausdrücklich in fremdem Namen Reiseprogramme fremder Veranstalter oder einzelne Fremdleistungen wie Flüge, Mietwagen, Versicherungen im Zusammenhang mit der Reise etc., so richten sich Zustandekommen und Inhalt solcher Verträge nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und etwaigen Bedingungen des fremden Vertragspartners, soweit diese einbezogen wurden.

 

2.2. Bei Vermittlung haftet die Urlaubsmanufaktur nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht für die vertragsgemäße Leistungserbringung im vermittelten Vertrag selbst.

 

2.3. Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgen die An- und Abreise sowie die Fahrten am Urlaubsort stets auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko des Reisenden.


3. Bezahlung

 

3.1. Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 5 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe des Sicherungsscheines sofort fällig.

3.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6.2 Satz 2 bis 6.5 zu belasten.



4. Sicherungsschein

 

Wenn Reiseleistungen infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters ausfallen, ist über den

Sicherungsschein die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises und (nach Reiseantritt) zusätzlich notwendiger Aufwendungen für die Rückreise abgesichert, § 651 k BGB. Alle Zahlungen auf den Reisepreis sind nur bei Vorliegen des Sicherungsscheines zu leisten.

5. Leistungs- und Preisänderungen

 

5.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

 

5.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

 

5.3. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.


5.4. Die Urlaubsmanufaktur behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung vereinbarten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten, insbesondere der Treibstoffkosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren und Einreisegebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse (Kostenfaktoren) gemäß der jeweils nachfolgenden Berechnung zu ändern, wobei der entsprechende Erhöhungsbetrag zum vereinbarten Reisepreis addiert wird:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann die Urlaubsmanufaktur bei einer auf den Sitzplatz des jeweiligen Reisenden bezogenen Erhöhung den konkreten Erhöhungsbetrag vom Reisenden verlangen. In den anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden, konkreten Erhöhungsbetrag kann die Urlaubsmanufaktur vom jeweiligen Reisenden verlangen. Sofern die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen-, Flughafengebühren oder Einreisegebühren erhöht werden, kann die Urlaubsmanufaktur den jeweils anteiligen, konkreten Erhöhungsbetrag vom jeweiligen Reisenden verlangen. Bei einer Änderung der geltenden Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann die Urlaubsmanufaktur den entsprechenden, anteiligen, konkreten Erhöhungsbetrag der Verteuerung vom jeweiligen Reisenden verlangen. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt.

5.5. Die Urlaubsmanufaktur hat gegenüber dem Reisenden eine solche Preisänderung oder die Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund zu erklären. Eine Preiserhöhung muss dem Reisenden jedoch spätestens mit Ablauf des 21. Tages vor dem vereinbarten Abreisetermin zugehen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht mehr zulässig.

5.6. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.


6. Rücktritt des Kunden

 

6.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift (siehe Ziffer 13) zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter oder seinen empfangszuständigen Personen.

6.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

6.3. Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn, in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:

  • bis 61 Tage vor Reiseantritt 10% des Reisepreises

  • ab dem 60. bis 30. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises,

  • ab dem 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises,

  • ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises, 

  • am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt (no-show) 90% des Reisepreises


6.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte Pauschale.

 

6.5. Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

 

6.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

7. Höhere Gewalt

 

7.1. Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag bei nicht voraussehbarer, höherer Gewalt kündigen, wenn dadurch die Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt würde. In diesem Fall ist auch dem Reisenden die Kündigung gestattet. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

7.2. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.


8. Abhilfe, Minderung, Kündigung

 

8.1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

8.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

8.3. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

8.4. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel an der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.


8.5. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten.


9. Beschränkung der Haftung

 

9.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

9.2. Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus

unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet dieser bei Sachschäden bis 4.100,-€. Liegt der dreifache Reisepreis über dieser Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.

9.3. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.

9.4. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.


10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

 

10.1. Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB hat der Kunde spätestens innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 8.5., wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden.

10.2. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.

10.3. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.

10.4. Die Verjährung nach Ziffer 10.2 und 10.3 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.

10.5. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.


11. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

 

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.



12. Versicherungen

 

Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit empfohlen.


13. Veranstalter

 

Anschrift:

Urlaubsmanufaktur Spanien

Lübcke Lüdemann GbR

Eimsbütteler Str. 58

22769 Hamburg


Geschäftsführer:

Nina Lüdemann und Jens Lübcke

Eimsbütteler Str. 58

22769 Hamburg



Stand November 2014


Urlaubsmanufaktur Spanien




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Wir sind ein kleiner familiengeführter Reiseveranstalter für Spanien- Rundreisen. Als Spanien-Reisespezialist bieten wir Ihnen folgende Urlaubsangebote:  Spanien-Rundreise, Weinreisen Spanien und Nordspanien- Rundreisen an. Unser Urlaubsangebot eignet sich auch für Flitterwochen in Spanien. Machen Sie Ihren Nordspanien Urlaub zu etwas ganz Besonderem: Reisen Sie individuell durch Nordspanien mit unserem Nordspanien- Urlaubs- Reiseführer. Lernen Sie die Atlantikküste, das Baskenland, Rioja und Kantabrien kennen und werden Sie so in Ihrem Nordspanien Urlaub zum echten Entdecker.